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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Office Hoch 5 GmbH (OH5) (Stand 01.07.2003)
§ 1 Allgemeines 1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte sowie
Dienstleitungen von OH5. 2. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zu Ihrem Ausschluss bedarf
es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits. 3. Abweichende Vereinbarungen der Vertragspartner bedürfen zur Gültigkeit der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die OH5.
§ 2 Angebote und Leistungen 1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend. 2.
Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern
diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit darüber hinausgehenden
Änderungsvorschlägen des Verkäufers einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind. 3. Teillieferungen sind zulässig. 4. Die dem Angebot oder
der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 5. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
Hierbei hat der Kunde dann das Recht, vom Kauf bzw. der Dienstleistung zurückzutreten. 6. OH5 stellt verschiedene Dienste bereit, welche in der Auftragsbestätigung
individuell geregelt und schriftlich festgehalten werden. 7. Soweit die OH5 kostenlose Dienste und Leistungen, die nicht Vertragsbestandteil geworden sind erbringt,
können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 3 Vertragsabschluß und –dauer 1. Sämtliche Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch OH5 schriftlich bestätigt oder ausgeführt werden.
2. Die Internet WebPoints Abkommen verlängern sich automatisch jeweils um 6 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Ansonsten endet
der Vertrag mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Bei zuviel bezahlten Beträgen wird der überschüssige Betrag zurückgezahlt. 3. Soweit sich OH5 zur
Erbringung der angebotenen Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden
§ 4 Haftung und Haftungsbeschränkung 1. OH5
haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in vollem Umfang, soweit diese von ihr zu vertreten sind. 2. Für sonstige Schäden
kann die OH5 nur dann haftbar gemacht werden, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der OH5 beruht. Dabei beschränkt sich
die Haftung von OH5 auf den jeweiligen Auftragswert. 3. Die Benutzung der Internet - Dienste erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.
Weder OH5 noch seine Partnerfirmen können gewährleisten, das der Dienst ununterbrochen fehlerfrei zur Verfügung steht. Bei Ausfällen von Diensten aufgrund einer
außerhalb des Verantwortungsbereiches von OH5 liegender Störung erfolgt keinerlei Erstattung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn
OH5 oder einer seiner Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr
als fünf Werktage erstreckt. 4. OH5 übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt von Internet - Seiten.
§ 5 Gewährleistung 1. Beanstandungen der von
OH5 gelieferten Waren haben innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu erfolgen, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt. Für die Fristberechnung sind der
Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend. 2. OH5 hat nach ihrer Wahl das Recht, vorhandene Mängel zu beseitigen oder Ersatz
zu liefern. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 3.
Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren binnen einer Frist von einem Jahr ab der Ablieferung der Sache. Sind die Voraussetzungen des
Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) erfüllt, gilt die 1-Jahresfrist nur bei gebrauchten Sachen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Die Rechnungsstellung für Warenlieferungen und Dienstleistungen erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung bzw.
Lieferung. 2. Dienstleistungsverträge werden für die jeweils schriftlich vereinbarten Zeiträume im Voraus in Rechnung gestellt. 3. Rechnungen für
Warenlieferungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen rein netto ohne jeglichen Abzug zu zahlen, Rechnungen für Dienstleistungen oder Internet Produkte sind
sofort rein netto ohne jeglichen Abzug zu zahlen. 4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die OH5 berechtigt, sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen
auf Kosten des Kunden einzustellen. Der Kunde ist bei Dauerschuldverhältnissen trotzdem dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarten monatlichen Entgelte zu
entrichten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die OH5 außerdem berechtigt Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % sowie Mahn- und Bearbeitungskosten bis zu einer
Höhe von 25,00 Euro zu berechnen. Gerichts-, Anwalts- und Sonstige Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. 5. Kommt der Kunde im Rahmen eines
Dauerschuldverhältnisses für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug,
so kann OH5 das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eventuell anfallende Kosten hierfür trägt der Kunde zu vollen Lasten. 6. Der Kunde kann
gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.
7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor. 8. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders dargestellt in
Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung und Tilgung
aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der OH5. 2. Eine Be- oder
Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrage des Verkäufers und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für diesen derart, dass der Verkäufer als Hersteller
gem. § 950 BGB anzusehen ist, als er in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behält. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem
Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den
anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt
als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 3. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung
sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus dem Geschäftsverhältnis an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung
und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. 4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die
Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Verkäufer übergeht. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung
an den Verkäufer bekannt zu geben. 5. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der
Verkäufer auf Zahlungen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des
Verkäufers verpflichtet. 6. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Etwaige Pfändungen Dritter an Einrichtungen, Waren und
Materialien, für die unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind uns sofort mitzuteilen. Die Haftung für eine Versäumung der Mitteilungspflicht trifft den Käufer. 7.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, so hat der Verkäufer - unbeschadet seiner sonstigen Rechte - das Recht, die sofortige Herausgabe
der Vorbehaltsware zu verlangen bzw. die an ihn abgetretenen Rechte direkt einzuziehen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt
vom Vertrag.
§ 8 Lieferfrist 1. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer
seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten,
Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen
Verlängerung der Lieferfrist.
§ 9 Gefahrübergang 1. Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt
hat und dies dem Käufer anzeigt.
§ 10 Salvatorische Klausel 1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB berührt nicht die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen; diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung von OH5 am
nächsten kommen.
§ 11 Schlussbestimmungen 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtstand ist für
beide Teile der Sitz von OH5. 2. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stelle zu wenden,
sofern nicht für fachliche Fragen im jeweiligen Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
Office Hoch 5 GmbH Vinnhorster Weg 141 30419 Hannover-Burg Fon: 0511/696030-0 Fax: 0511/696030-69
Mail: info@oh5.de Internet: www.oh5.de
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